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Als Gewerbetreibender haben Sie die Möglichkeit die Umsatzsteuer gegen Ausstellung einer Rechnung für Ihren Loseverkauf geltend zu machen. Nach positiver Prüfung zahlen wir die Umsatzsteuer zzgl. zu dem Nettoankaufspreis mit aus. Damit dies funktionieren kann, müssen aber ein paar Spielregeln unbedingt eingehalten werden, um für beide Seiten nicht unnötige Wartezeiten aufkommen zu lassen.
Damit wir eine Rechnung anerkennen können, muss diese mindestens folgende Angaben enthalten:
Dies sollte für jeden Unternehmer selbstverständlich sein.
Halten Sie sich bitte an diesen Ablaufplan um Verzögerungen zu vermeinden:
Wenn Sie diesen Weg einhalten, so erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung für Ihre Rechnung. Nach unserer Prüfung erhalten Sie von uns ein entsprechendes Feedback. Sollten keine Beanstandungen zu finden sein, weisen wir Ihren Rechnungsbetrag umgehend durch unsere Hausbank an.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Hierzu empfehlen wir die Nutzung von unserem Kontaktformular.
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